Abhängig von der Höhe des Bruttogehalts
Der Beitragssatz zur Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich nach der Höhe des Bruttogehalts. Diese Berechnungsgrundlage ist für jeden Versicherten gleich. Keine weiteren Beiträge werden somit erhoben, sollte die Beitragsbemessungsgrenze überschritten sein.
Wer über dieser Grenze liegt, dem nutzt das gar nichts, denn eine höhere Rente bekommt man dadurch nicht.
So wie sich das jährliche Einkommen entwickelt, dementsprechend wird auch die Beitragsbemessungsgrenze zur Berechnung der Rentenversicherung angepasst. Die abgeführten monatlichen Beiträge, zahlen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber je zur Hälfte.
Wie berechnen sich die Beiträge der Rentenversicherung bei Selbständigen?
Bei Selbständigen gelten andere Bedingungen zur Rentenversicherung, als bei Arbeitnehmern. Der monatliche Beitrag wird hierbei nicht nach dem Einkommen berechnet. Eine Pflicht zum Nachweis der Einkommensverhältnisse liegt also hier nicht vor. Der Beitrag ist somit für alle Selbständigen gleich. Wer jung ist und sich selbständig machen möchte, der hat bei der Rentenzahlung einen gewissen Vorteil.
In den ersten drei Jahren wird den jungen Menschen die Möglichkeit angeboten, nur den halben Beitrag zahlen zu müssen. Wer schon längere Zeit selbständig ist, der kann zur Rentenversicherung auch einen einkommensabhängigen Beitrag wählen. Dieser wiederum rechnet sich aber nach dem Beitragssatz und muss dann auch selber bezahlt werden.
Die Ausnahme bei dieser Regelung trifft dann Berufsgruppen, wie Künstler und Publizisten. Für diesen Personenkreis ist die einkommensabhängige Beitragserhebung ausschlaggebend. Wie auch bei Arbeitnehmern brauchen Künstler und ähnliche Zielgruppen, auch nur den halben Beitrag zu zahlen. Die andere Hälfte wird dann von der Künstlersozialkasse gezahlt.
Wie wirkt sich Beitragszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitslosen aus?
Für Arbeitslose gelten wieder andere Bestimmungen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für ALG 1 Empfänger werden die Rentenversicherungsbeiträge direkt von der Arbeitsagentur bezahlt. Bei ALG 2 Empfänger gibt es hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung gewisse Nachteile. Wer also bereits über Jahre ALG 2 bezieht, dem fehlt die Zeit dann in späteren Jahren bei der Rentenhöhe. Somit werden die Jahre der Arbeitslosigkeit nur noch als Anrechnungszeiten gewertet.
Die Erziehungszeiten während der Kinderbetreuung, werden aber rentenrechtlich voll anerkannt. In dieser Zeit werden die Beiträge vom Staat übernommen. Pro Kind werden den Eltern drei Rentenpunkte gut geschrieben.
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